Der Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit
liegt in der Betreuung von Kapitalgesellschaften, Niederlassungen und
Betriebsstätten mit ausländischer Kapitalbeteiligung und Unternehmen mit
internationalen Verflechtungen und/oder internationalem Güter- und
Leistungsaustausch.
Insbesondere mittelständische Unternehmen
sind heute oft über die nationalen Landes-
grenzen hinaus aktiv. Deshalb enden auch unsere Leistungen nicht an den
deutschen Grenzen. Mit unseren Spezialkenntnissen des
internationalen Steuerrechts begleiten wir Sie auch „international“.
Unternehmen mit ausländischer
Kapitalbeteilung unterstützen wir beispielsweise bei der Berichterstattung und
Abschlusserstellung (z. B. Jahresabschlüsse nach den internationalen
Rechnungslegungsvorschriften IAS / IFRS) gegenüber den im Ausland ansässigen Investoren. Wir beraten Sie bei der steueroptimalen
Gestaltung von Verrechnungspreisen für den grenzüberschreitenden Waren- und
Leistungsaustausch zwischen Konzernunternehmen oder bei steuerlich motivierten
grenzüberschreitenden Reorganisationen im Konzern. Wir scheuen nicht vor
unkonventionellen Lösungen zurück und vertreten diese selbstverständlich auch
bei Betriebsprüfungen und in Rechtsbehelfsverfahren. Die Steuerrichtlinien und
Erlasse der Finanzverwaltung sind für uns dabei keineswegs der alleinige
Maßstab. All dies geschieht selbstverständlich nur in Abstimmung mit Ihnen.